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NWB AKTUELLES 48/2001
Fortgeltung der Bewertungsmaßstäbe für Immobilienvermögen
Bei der Bewertung von Grundbesitz für Zwecke der ErbSt und SchenkSt werden bis Ende 2006 die gegenwärtig geltenden Wertverhältnisse zugrunde gelegt. Dies sieht das Gesetz zur Änderung des Bewertungsgesetzes vor, dem der Bundesrat am zugestimmt hat. Das BVerfG hatte 1995 festgestellt, dass die Bewertung von Grundbesitz mit den Einheitswerten einerseits sowie die Bewertung sonstigen Vermögens mit dem Verkehrswert andererseits nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vereinbar sei. Daraufhin wurde das bis dahin geltende Einheitswertverfahren für Zwecke der ErbSt und SchenkSt durch die sog. Bedarfsbewertung abgelöst. Die nach diesem Verfahren ermittelten Wertverhältnisse wurden zum für einen Zeitraum von sechs Jahren festgeschrieben. Ohne eine Änderung der ”Verfallklausel” (Geltung der Wertverhältnisse bis zum ) hätten die bisherigen Grundbesitzwerte nicht mehr ermittelt und im Rahmen der Besteuerung angesetzt werden können (s. hierzu NWB Aktuelles 16/2001). Das Gesetz stellt nunmehr sicher, dass die bestehende Regelung über den hinaus für fünf weitere Jahre gilt.
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