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NWB Nr. 46 vom Seite 3797

NWB AKTUELLES 46/2001

Zur geplanten Neuregelung des Selbstbehalts bei der Investitionszulage

Nach den §§ 3 und 4 InvZulG 1999 sind Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden und der Mietwohnungsneubau im innerörtlichen Bereich sowie Modernisierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum in den neuen Ländern begünstigt. Modernisierungsinvestitionen werden bis zum , Neubauinvestitionen bis zum gefördert. Die Förderung erfolgt mittels einer nicht zu versteuernden Investitionszulage in Höhe von 15 v. H. für Modernisierungen und in Höhe von 10 v. H. für den Wohnungsneubau. Bemessungsgrundlage ist ein Herstellungsaufwand in Höhe von 1 200 DM/qm für die Modernisierung von Mietwohngebäuden und von 4 000 DM/qm für den Neubau. Bei Modernisierungsmaßnahmen (§§ 3 und 4 InvZulG 1999) und beim Mietwohnungsneubau ist die Bemessungsgrundlage jährlich um einen sog. Selbstbehalt von 5 000 DM zu kürzen.

Zur Befürchtung, dass mit der im Steueränderungsgesetz 2001 beabsichtigten Neugestaltung der Investitionszulage, insbesondere dem neuen flächendeckenden Selbstbehalt von 100 DM/qm, die Investitionszulage für die Modernisierung von Wohnungen in großem Umfang verloren geht und Investitionsverluste in drei...

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