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Abfindungsklauseln in der gesellschaftsrechtlichen Gestaltungspraxis
Folgen grob unbilliger Regelungen zulasten des ausscheidenden/ausgeschlossenen Gesellschafters
Beim Austritt oder Ausschluss eines Gesellschafters spielt die Abfindung sowohl in Personen(handels)gesellschaften als auch in Kapitalgesellschaften eine ganz erhebliche Rolle. Dabei stehen sich i. d. R. gegensätzliche [i]Vanheiden, Abfindungen, infoCenter NWB BAAAB-05633 Positionen gegenüber. So wird der ausscheidende Gesellschafter regelmäßig eine Abfindung auf der Grundlage des „wirklichen Werts“ des Unternehmens einschließlich aller stillen Reserven und einschließlich des Goodwills des Unternehmens anstreben, wohingegen die verbleibenden Gesellschafter und die Gesellschaft selbst eine solche Abfindung zum Verkehrswert i. d. R. als zu weitgehend ansehen werden und deshalb die Abfindungshöhe durch gesellschaftsvertragliche Klauseln beschränken und in der Auszahlung zeitlich strecken möchten. Vertragliche Abfindungsklauseln gehören deshalb zum Standardrepertoire der gesellschaftsrechtlichen Gestaltungspraxis. Sie bergen aber auch ein nicht unerhebliches Konfliktpotenzial, insbesondere wenn sie aus Sicht einer Partei zu wirtschaftlich nicht vertretbaren Ergebnissen führen, und müssen deshalb rechtlich haltbar sein. Welche Gestaltungsalternativen dabei bestehen, zeigt der nachfolgende Beitrag.
Eine Kurzf...