NWB Nr. 3 vom Seite 73

Eine Regelung mit Tradition

Claudia Kehrein | Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

NWB NAUTILOG – für noch mehr Tiefgang im Steuerrecht

Die Steuerermäßigung des § 35b EStG umfasst grundsätzlich alle Tatbestände, die der Erbschaftsteuer unterlegen haben und in zukünftigen Veranlagungszeiträumen zu Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes führen. Anwendung findet die Begünstigungsregelung hauptsächlich beim Vorhandensein stiller Reserven, die Bestandteil des erbschaftsteuerlichen Erwerbs waren und vom Erwerber – durch Veräußerung oder Entnahme – später realisiert werden. Zur Verringerung der Doppelbelastung sieht § 35b EStG eine Anrechnung der Erbschaft- auf die Einkommensteuer vor, deren Berechnungsmethodik regelmäßig Fragen aufwirft. Mit Urteil vom hat der BFH nun eine Detailfrage der vorgeschriebenen Ermittlungsmethode entschieden für den Fall, dass bei der Berechnung Vorerwerbe der letzten zehn Jahre einzubeziehen sind, und dabei implizit die Regelung des § 35b EStG als verfassungsgemäß bestätigt. Umso dringender erscheint es daher für die betroffenen Steuerpflichtigen, drohenden Mehrbelastungen – beispielsweise im nicht begünstigten Schenkungsfall oder bei Überschreiten der Fünfjahresfrist – durch gezielte Steuerplanung vorzubeugen. Anlässlich der BFH-Entscheidung unterzieht Paus auf Seite 104 den Anwendungsbereich der Norm einer kritischen Analyse und entwickelt vorbeugende Abwehrgestaltungen.

Übrigens: Die im Rahmen des Erbschaftsteuerreformgesetzes vor knapp zehn Jahren wiederbelebte Vorschrift entspricht mit nahezu unverändertem Gesetzeswortlaut der zwischen den Jahren 1975 und 1998 geltenden Bestimmung des (alten) § 35 EStG, ehe sie unter dem damaligen Finanzminister Oskar Lafontaine mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 1999 aufgehoben wurde.

Neu ab 2019: Noch mehr Tiefgang im Steuerrecht

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Beste Grüße

Claudia Kehrein

Fundstelle(n):
NWB 2019 Seite 73
LAAAH-04589