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Track 15 | JStG 2018: Steuervergünstigung für die Privatnutzung von betrieblichen Elektro- und Hybridfahrzeugen
Wenn kein Fahrtenbuch geführt wird, muss die private Nutzung eines Firmen- oder Dienstwagens mit 1 % des inländischen Listenpreises für jeden Kalendermonat versteuert werden. Für Elektrofahrzeuge und extern aufladbaren Hybridfahrzeuge, die nach dem und vor dem angeschafft werden, ist dieser Wert faktisch auf 0,5 % gesunken. Bei der Fahrtenbuch-Methode ist entsprechend nur die Hälfte der Anschaffungskosten anzusetzen.
Um einen Anreiz für Unternehmen zu schaffen, Elektrofahrzeuge als Firmen- oder Dienstwagen zu nutzen, wurde mit dem Jahressteuergesetz 2018 die bisherige Förderung verbessert. Ob der Kauf eines Elektrofahrzeugs nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt allerdings weniger von der steuerlichen Förderung ab, sondern vor allem vom Kaufpreis. Und der ist deutlich höher als bei einem herkömmlichen Fahrzeug. Problematisch sind zudem die kurze Reichweite, die lange Aufladezeit und vor allem die nach wie vor geringe Anzahl von Ladestationen. Darüber hinaus steht den potenziellen Nutzern auch nur eine vergleichsweise kleine Auswahl unterschiedlicher Fahrzeuge zur Verfügung.
Die neue Steuervergünsti...