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USt direkt digital Nr. 4 vom Seite 8

Vorsteuerabzug eines Sportwagens — a never ending story?

und

Dennis Janz

Das FG Hamburg hat sich in zwei aktuellen Entscheidungen dazu geäußert, ob ein Unternehmer für die Anschaffung eines Luxussportwagens – hier Ferrari bzw. Lamborghini – einen Vorsteuerabzug geltend machen kann.

Vorbemerkung

Nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG dürfen die Aufwendungen des Steuerpflichtigen für die Jagd oder Fischerei, für Segeljachten oder Motorjachten sowie für ähnliche Zwecke den Gewinn nicht mindern. Regelmäßig handelt es sich hier um Aufwendungen, die die private Lebensführung berühren und schon nach § 12 Nr. 1 EStG i. V. mit § 4 Abs. 5 Satz 3 EStG nicht zu einer Gewinnminderung führen dürfen.

Das steuerliche Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG erstreckt sich rechtssystematisch auf andere als die in den Nr. 1 bis 6 und 6b bezeichneten Aufwendungen, die die Lebensführung des entsprechenden Steuerpflichtigen oder andere Personen berühren, soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen gelten. Die Vorschrift die systematisch als Auffangtatbestand zu sehen ist, schränkt den Grundsatz ein, dass betrieblich veranlasste Aufwendungen ohne Rücksicht auf ihre Notwendigkeit, Üblichkeit und Zweckmäßigkeit als Betriebsausgaben abgezogen werden können (vgl. , BStBl 1987 II S. 853).

Nach § 15 Abs. 1a UStG sind die Vorsteuerbeträge nicht abziehbar,...

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