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Wegzugsbesteuerung in Drittstaaten
Der Brexit verdeutlicht den Nachbesserungsbedarf
Beim deutschen Steuerrecht stößt die Harmonisierung des Binnenmarkts an Grenzen. Nach dem Brexit soll das sog. Brexit-Steuerbegleitgesetz zwar vor der plötzlichen Fälligkeit der Wegzugsteuer schützen. Jedoch deckt der Brexit neben der Ungleichbehandlung von Steuerpflichtigen aus einem EU-Mitgliedstaat und jenen aus einem Drittstaatengebiet weitere Problemfelder der deutschen Wegzugsbesteuerung auf.
Der Brexit verdeutlicht den Nachbesserungsbedarf bei den verschonenden Regelungen in § 6 AStG für den Steuerpflichtigen im Fall seines Wegzugs.
Mit dem Regierungsentwurf zum Brexit-StBG v. wird die Unschädlichkeit des Brexit hinsichtlich § 6 Abs. 5 AStG und § 12 Abs. 3 KStG im Gesetzestext geregelt.
Die steuerliche Benachteiligung eines Wegzugs in das DBA-Drittstaatengebiet ist mit Blick auf moderne Bildungs- und Erwerbsbiografien nicht mehr gerechtfertigt.
I. Mobilität ist ein hohes Gut
Mit 500 Mio. Verbrauchern [i]Die Freizügigkeit ist auch in der EU nicht grenzenlos und 21 Mio. Unternehmen ist der Europäische Binnenmarkt ein Schwergewicht im globalen Wettbewerb. Die Grundfreiheiten gewährleisten die Mobilität von Unternehmen und Arbeitnehmern innerhalb der EU zu Lernzwecken und zur transnationalen Zusammenarbeit. Dies steigert nicht nur die allgemeine sowie di...