Widerruf der Annahme einer Zollanmeldung: Zollamtliche
Überwachung der Einfuhr von Nicht-Unionswaren im Postverkehr
Leitsatz
1. Die Annahme der Zollanmeldung eines im Postverkehr aus einem Drittland eingeführten Solar-Ladegeräts kann widerrufen werden,
wenn das Gerät wegen mangelnder Produktsicherheit und Nichterfüllung der aus dem ElektroG, der ElektroStoffV und dem ProdSG
folgenden Pflichten des Herstellers oder Vertreibers weder überlassen noch in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt
werden darf und die Annahme der Zollanmeldung daher hätte abgelehnt werden müssen.
2. Im Rahmen eines den Widerruf der Annahme einer Zollanmeldung betreffenden Rechtsstreits obliegt die Beurteilung der Vorschriften
des ElektroG, der ElektroStoffV und des ProdSG dem Finanzgericht.
Fundstelle(n): WAAAH-04299
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 19.11.2018 - 4 K 2044/17 Z
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