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StuB 1/2019 S. 49
Grunderwerbsteuer | Anwendung der §§ 5 und 6 GrEStG
Das BMF hat die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung der §§ 5 und 6 GrEStG bekannt gegeben ( NWB JAAAH-02089).
Hinweis: Der Erlass ist auf alle offenen Fälle anzuwenden.