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Einstellung des Verfahrens vor dem Großen Senat zur Trennungstheorie
Nach Erledigung der Hauptsache in dem Verfahren X R 28/12 NWB DAAAH-00808 und Aufhebung des Vorlagebeschlusses vom - X R 28/12 NWB TAAAF-18423 (BStBl 2016 II S. 81 = Kurzinfo StuB 2016 S. 33 NWB HAAAF-18988) über die Frage, wie im Fall der teilentgeltlichen Übertragung eines Wirtschaftsguts aus einem Einzelbetriebsvermögen eines Mitunternehmers in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft (§ 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG) die Höhe eines eventuellen Gewinns aus dem Übertragungsvorgang zu ermitteln sei, ist der Rechtsgrund für eine Entscheidung des Großen Senats des BFH entfallen (Bezug: § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG).
Erklären im Finanzprozess die Beteiligten die Hauptsache einvernehmlich für erledigt, muss das Gericht nach § 138 Abs. 1 FGO nur noch nach billigem Ermessen über die Kosten des Verfahrens entscheiden. Die ursprünglich streitigen Rechtsfragen müssen dann vom Geric...