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Fehlerhafte Beratung über Steuerrisiken
Enthält die für eine konkrete umwandlungsrechtliche Fallkonstellation einschlägige Rechtsvorschrift einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Anwendung durch Verwaltungspraxis und Steuerrechtsprechung mittels entsprechender wertungsabhängiger Entscheidungen noch nicht rechtsfortbildend konkretisiert ist, verletzt der steuerliche Berater seine Beratungspflichten, wenn er den Mandanten nicht auf das (zwischen 2007 und 2008 bestehende) Risiko hinweist, dass sich eine formwechselnde Umwandlung einer GmbH in eine gleichnamige OHG nach Ablauf nur eines Jahres nach der Gründung der GmbH (noch) in einer „Grauzone“ befindet und von der Finanzverwaltung als Veräußerung i. S. von § 22 Abs. 1 und 2 UmwStG 2006 mit der Folge angesehen werden kann, dass sie zur Aufdeckung der stillen Reserven führt (OLG Frankfurt, Urteil vom