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Online-Nachricht - Freitag, 11.01.2019

Gewerbesteuerpflicht bei Veräußerung einer Kommanditbeteiligung und Komplementärbeteiligung

Der Gewinn aus der Veräußerung eines Kommanditanteils an einer KG ist bei der KG gewerbesteuerpflichtig, wenn der veräußernde Kommanditist keine natürliche Person sondern eine Kapitalgesellschaft ist. In den gewerbesteuerpflichtigen Gewinn der KG geht auch der Gewinn aus der Veräußerung der Beteiligung an der Komplementär-GmbH der KG ein, wenn diese Beteiligung zum sog. Sonderbetriebsvermögen II des veräußernden Kommanditisten gehört.

Hintergrund: Zum gewerbesteuerpflichtigen Gewerbeertrag einer KG gehört auch der Gewinn des Kommanditisten aus der Veräußerung seiner Kommanditbeteiligung, es sei denn, der Kommanditist ist eine natürliche Person; bei einer natürlichen Person ist der Veräußerungsgewinn nur einkommensteuerpflichtig, nicht aber gewerbesteuerpflichtig.

Sachv...