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OHG | Voraussetzungen der Nachtragsliquidation
Zumindest dann, wenn eine Nachtrags- oder fortgesetzte Liquidation einer OHG zum Zwecke der Beseitigung einer Buchposition (Vorkaufsrecht) Jahrzehnte nach der Löschung im Handelsregister erforderlich wird und es dabei zugleich unklar ist, ob zu diesem Zeitpunkt deren Gesellschafter überhaupt noch leben/existieren, auffindbar und zur Fortsetzung der Liquidation bereit und in der Lage sind, kann auf Antrag eines Dritten auch ein gesellschaftsfremder Liquidator bestellt werden (§ 273 Abs. 4 AktG entsprechend) [i]Haack, Liquidation der Personengesellschaft, infoCenter NWB LAAAE-31558
Der Bundesgerichtshof hat bislang im Zusammenhang mit Personenhandelsgesellschaften nur für die Publikums-KG die entsprechende Anwendung des § 273 Abs. 4 AktG befürwortet (vgl. NWB OAAAB-97686). Zutreffend dürfte es aber sein, für alle Personenhandelsgesellschaften die M...