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Einkommensteuer | Aufwendungen für eine Bioresonanztherapie als außergewöhnliche Belastung
Das entschieden, dass Aufwendungen für eine Bioresonanztherapie, deren Notwendigkeit nicht durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung eines medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nachgewiesen ist, nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sind.
Der Kläger erlitt bei einem von ihm nicht verschuldeten Verkehrsunfall ein schweres Schädel-Hirn-Trauma, an dessen Folgen er heute noch leidet. Zur Linderung seiner Beschwerden hatte er sich nach dem Unfall diverser schulmedizinischer Behandlungsmethoden unterzogen, ohne dass diese zu einem längerfristigen Erfolg führten. Im Oktober 2014 begann der Kläger das hier interessierende bioenergetische Analyse- und S. 11Therapieverfahren (B.A.T.), das schu...