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Steuern mobil Nr. 1 vom

Track 02 | Gewerbliche Tätigkeit: Vorsicht Falle bei Vermietung möblierter Wohnungen mit Zusatzleistungen

Auf Bund-Länder-Ebene wurde abgestimmt, dass die Tätigkeit eines Vermieters nach dem Gesamtbild der Verhältnisse den Rahmen einer Vermögensverwaltung überschreiten und einen gewerblichen Charakter annehmen kann, wenn die Vermietung im Rahmen eines Gesamtkonzepts erfolgt und den Mietern weitere standardisierte, gesondert vergütete Leistungen externer, rechtlich selbständiger Dienstleister angeboten werden.

Die erste Verwaltungsanweisung, die wir Ihnen heute vorstellen, stammt von der Finanzbehörde Hamburg. Sie ist von der Steuerberaterkammer Hamburg veröffentlicht worden. Sie gibt Anlass, die Vermieter unter Ihren Mandanten vor einer Steuerfalle zu warnen. Konkret: die Mandanten, die eine möblierte Wohnung vermieten und Zusatzleistungen anbieten. Hier besteht das Risiko, dass die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung umqualifiziert werden – in gewerbliche Einkünfte.

Die Steuerverwaltung der Hansestadt berichtet über eine Abstimmung auf der Bund-Länder-Ebene. Demnach kann die Tätigkeit eines Vermieters nach dem Gesamtbild der Verhältnisse den Rahmen einer Vermögensverwaltung überschreiten und einen gewerblichen Charakter annehmen. Und zwar dann, wenn...

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