Kaufrecht | Widerrufsrecht beim Online-Kauf von Medikamenten (vzbv)
Online-Apotheken dürfen das
Widerrufsrecht bei der Bestellung von Medikamenten nicht generell ausschließen.
Auf ein entsprechendes noch nicht rechtskräftiges macht der Verbraucherzentrale Bundesverband
(vzbv) aktuell aufmerksam.
Sachverhalt: Die Online-Apotheke DocMorris hatte in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Medikamente vollständig vom Widerrufsrecht ausgenommen. Denn die Arzneimittel müssten nach einer Rückgabe entsorgt werden, da sie aus Sicherheitsgründen nicht mehr verkauft werden könnten.
Die Richter schlossen sich der Auffassung des vzbv an, dass die Klausel unwirksam ist:
Das Gesetz sieht im Versandhandel nur wenige Ausnahmen vom Widerrufsrecht vor, etwa für Waren, die leicht verderblich oder auf den persönlichen Bedarf des Kunden zugeschnitten sind. Das trifft auf Medikamente nicht generell zu.
Darüber hinaus muss DocMorris auf seiner Internetseite die Telefonnummer der Kunden abfragen, unter der sie für eine kostenlose Beratung durch das pharmazeutische Personal erreichbar sind.
Das Unternehmen muss zugleich darauf hinweisen, dass ohne Angabe der Telefonnummer keine Lieferung von Medikamenten möglich ist.
Das Kammergericht stellte klar, dass sich auch Unternehmen mit Sitz im Ausland bei der Einfuhr von Medikamenten an die deutschen Vorschriften für den Versandhandel halten müssen. Die Revision wurde nicht zugelassen. Das Urteil des Kammergerichts Berlin sowie die Entscheidung der Vorinstanz sind auf der Homepage des vzbv veröffentlicht.
Quelle: vzbv, Pressemitteilung v. (il)
Fundstelle(n):
NAAAH-03693