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Bilanzierung von nießbrauchsbelasteten Grundstücken
Steuerliche Behandlung von Nießbrauch und Grundstück als Betriebsvermögen
Der [i]Schmalbach, Nießbrauch, infoCenter NWB TAAAB-14443 Nießbrauch ist ein seit vielen Jahren beliebtes Gestaltungsmittel in der steuerlichen Beratungspraxis. Trotz seines „Alters“ sind jedoch noch nicht sämtliche Fragen abschließend geklärt. Die wesentliche Frage beim Nießbrauch ist oftmals die Zurechnung des Vermögens und der Erträge. Gerade hier bietet der Nießbrauch an sich viel Gestaltungsfreiheit, birgt indes ebenso viele Gefahren. Dies gilt gerade im Zusammenhang mit Betriebsvermögen, bei dem ungenaue Gestaltungen schnell unerwünschte Folgen haben können.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Wesen des Nießbrauchs
1. Legaldefinition
[i]FruchtziehungDer Nießbrauch ist zivilrechtlich in § 1030 Abs. 1 BGB legal definiert. Danach kann eine Sache in der Weise belastet werden, dass derjenige, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, berechtigt ist, die Nutzungen der Sache zu ziehen. Es handelt sich um ein besonderes gesetzliches Schuldverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Nießbraucher, aufgrund dessen der Nießbraucher sämtliche Gebrauchsvorteile wahrnehmen kann. Beim Nießbrauch handelt es sich um eine als höchstpersönliches Recht ausgestaltete Dienstbarkeit, die weder vererblich noch übertragbar ist (§§ ,