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BFH 11.07.2018 I R 30/16, BBK 1/2019 S. 6

Steuerrecht | Ausschüttung aus Kapitalrücklage ohne Steuerbescheinigung führt zur Steuerpflicht

Die an sich steuerfreie Ausschüttung aus einer Kapitalrücklage wird als steuerpflichtige Gewinnausschüttung behandelt, wenn bei Erlass des Feststellungsbescheids über das Einlagekonto keine Steuerbescheinigung i. S. von § 27 Abs. 3 KStG vorliegt.

Diese [i]Erteilung der Steuerbescheinigung bis zur Bekanntgabe des Feststellungsbescheids Steuerbescheinigung, aus der sich die Höhe der Rückzahlung, der Name und die Anschrift des Anteilseigners und der Tag der Zahlung ergeben müssen, kann auch nicht nachträglich erstellt oder berichtigt werden. Das gilt selbst dann, wenn gegen den Feststellungsbescheid über das Einlagekonto gem. § 27 KStG Einspruch eingelegt wird oder der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht. Denn das Gesetz verlangt eindeutig, dass die Bescheinigung bis zum Tag der Bekanntgabe des erstmaligen Feststellungsbescheids über das Einlagekonto erteilt worden sein muss (§ 27 Abs. 5 Satz 2 KStG).

Wird di...

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