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Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“
Im Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode zwischen der CDU, CSU und SPD hatte die Bundesregierung beschlossen, eine Rentenkommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ einzurichten. Aufgabe der Kommission war es, eine Empfehlung zur nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der drei Säulen der Alterssicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Eigenvorsorge ab dem Jahr 2025 zu erstellen.
Die Rentenkommission hatte Mitte des Jahres 2018 ihre Arbeit aufgenommen und am ihren Abschlussbericht vorgelegt (siehe hierzu: https://www.bmas.de/DE/Themen/Rente/Kommission-Verlaesslicher-Generationenvertrag/kommission-verlaesslicher-generationenvertrag.html).
Die Mitglieder/-innen der Kommission stammen aus den Reihen der Politik, Wissenschaft sowie der Sozialpartner.