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Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung
Am wurde im Bundesgesetzblatt das Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz [BGBl. I S. 2575]), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1248), verkündet, mit dem für ab dem Jahr 2025 erworbene Rentenanwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung ein einheitliches Recht gelten und damit eine Angleichung der Ost- an die West-Renten erfolgen soll. Hierzu soll ab dem nur noch ein einheitlicher aktueller Rentenwert gelten. Dies gilt auch für die Beitragsbemessungsgrenzen und die Bezugsgrößen der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Angleichung der Rechengrößen in der Sozialversicherung begann bereits am und wird in sieben Schritten im Jahr 2024 abgeschlossen sein.