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Lexikon - Stand: 27.02.2025
Auskunftsrecht
Gem. § 22 Absatz 3 Nr. 2 BetrAVG hat ein Arbeitnehmer gegenüber einer Versorgungseinrichtung das Recht, Auskunft über seine Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung nach § 4a BetrAVG zu verlangen (Auskunftsanspruch).