Steuerverfahren | Weihnachtsfrieden in verschiedenen Bundesländern (FinMin)
Die Finanzämter in
Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen werden auch in diesem Jahr den
"Weihnachtsfrieden" wahren.
Hintergrund: Die Finanzverwaltung stellt mit dem Weihnachtsfrieden sicher, dass Bürger eine möglichst ungestörte Weihnachtszeit verbringen können. Betriebsprüfungen werden in dieser Zeit nicht eingeleitet und ebenfalls keine Prüfungsberichte versandt. Auf Vollstreckungsmaßnahmen wird grundsätzlich verzichtet. Dies gilt nicht für kraft Gesetzes eintretende Rechtsfolgen (z.B. Fälligkeit der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, Säumniszuschläge) und wenn im Einzelfall die Unterlassung notwendiger Maßnahmen im öffentlichen Interesse nicht vertretbar erscheint (z.B. bei drohender Verjährung). Steuerbescheide werden demgegenüber durchgehend verschickt. Auf diese Weise können auch Steuererstattungen schnellstmöglich erfolgen.
Die folgenden Bundesländer wahren den Weihnachtsfrieden:
Baden-Württemberg:
vom bis einschließlichBayern:
vom bis einschließlich NeujahrBrandenburg:
vom bis einschließlich JahresendeHessen:
vom bisNordrhein-Westfalen:
vom bisRheinland-Pfalz:
vom bis einschließlichSachsen:
vom bis einschließlich NeujahrThüringen:
vom bis
Quelle: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg, Pressemitteilung v. 19.12.2018, Bayrisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Pressemitteilung Nr. 458 v. 20.12.2018, Ministerium der Finanzen Brandenburg, Pressemitteilung 86/2018 v. 20.12.2018, Hessisches Ministerium der Finanzen, Pressemitteilung v. 10.12.2018, Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung v. 10.12.2018, Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung v. 14.12.2018, Sächsisches Saatsministerium der Finanzen, Pressemitteilung v. 14.12.2018, Thüringer Finanzministerium, Pressemitteilung v. 17.12.2018 (Ls)
Fundstelle(n):
JAAAH-03557