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Gewerbesteuer | Wirtschaftliches Eigentum an einem Mitunternehmeranteil – Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II als Bestandteil des Gewerbeertrags
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Vor der zivilrechtlichen Übertragung des Gesellschaftsanteils ist dem Erwerber eines Anteils an einer Personengesellschaft die Mitunternehmerstellung nur dann zuzurechnen, wenn der Erwerber rechtsgeschäftlich eine auf den Erwerb des Gesellschaftsanteils gerichtete, rechtlich geschützte Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann, und Mitunternehmerrisiko sowie Mitunternehmerinitiative vollständig auf ihn übergegangen sind (Anschluss an BFH-Urteil [i]Bisle, NWB 3/2018 S. 80v. - IV R 42/13 NWB HAAAG-64228 und v. - IV R 15/15, BStBl 2018 II S. 539). (2) Der Gewinn aus der Veräußerung des Mitunternehmeranteils unter Einschluss des zum Sonderbetriebsvermögen II gehörenden Anteils an einer Kapitalgesellsc...