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Bewertung – Feststellungsbescheid über Grundbesitzwert (FG)
Ein Feststellungsbescheid über einen Grundbesitzwert für Zwecke der Erbschaftsteuer, dessen Inhaltsadressat nur einer von mehreren Vermächtnisnehmern ist, ist mangels inhaltlicher Bestimmtheit nichtig i. S. von § 125 Abs. 1 AO. Gegenüber einem Vermächtnisnehmer ist kein eigenständiger Feststellungsbescheid zu erlassen. Zutreffender Inhaltsadressat eines solchen Bescheides ist der Erbe als Erwerber des Grundbesitzes. Der Vermächtnisnehmer ist in diesem Bescheid zu benennen.
Quelle: NWB XAAAH-00580