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Zum Thema „Steuerberater als Auftragsverarbeiter“
[i]StBK Düsseldorf, KM 134 S. 19 Nr. 16Am hat zum Thema „DSGVO und Steuerberatung“ eine Diskussionsrunde stattgefunden, zu der neben der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und dem Deutschen Steuerberaterverband (DStV e. V.) auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder sowie verschiedene Bundesministerien eingeladen waren. Mit Blick auf den Meinungsstreit über die Einordnung der Lohn- und Gehaltsbuchführung als Steuerberatungsleistung oder als Auftragsverarbeitung (Art. 28 Abs. 3 DSGVO) hatten [i]Simon, NWB 35/2018 S. 2582BStBK und DStV ein Positionspapier erarbeitet. Im Nachgang zu der Diskussionsrunde haben sie eine gemeinsame Stellungnahme an alle Landesbeauftragten für Datenschutz übermittelt und die rechtliche Situation aus Sicht des Berufsstands noch einmal dargestellt. BStBK und DStV werden den begonnenen fachlichen Austausch mit den zuständigen Behörden fortsetzen, um bundesweit in dieser Frage Rechtssicherheit für Steuerberater und Mandanten zu erreichen.
Wenn der Steuerberater (nur) „normale” Dienste leistet...
[i]Mitgeteilt von NWB-Autor Jürgen F. BernersDa bekanntermaßen alles mit allem zusammenhängt, lässt die folgende Nachricht (auch) in Bezug auf die Einordnung der Lohn- und Gehaltsbuchführung ...