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Brexit: Limited zeitnah umwandeln
Aufgrund der weiter bestehenden Unsicherheiten zur Abwicklung des Brexit sollten Unternehmer, die eine Limited nach englischem Recht gegründet haben, ihren Betrieb kurzfristig in eine UG oder GmbH umwandeln. Zwar besteht die Möglichkeit, dass es mit einer Einigung bei der aktuellen Regelung bleibt; sicher ist das jedoch nicht. Je länger man zögert, desto länger muss man warten, wenn es z. B. beim harten Brexit zu einer „Umwandlungswelle“ kommt. Mehr dazu z. B. unter http://go.nwb.de/6okwr.
Mit dem „Brexit-Check“ NWB TAAAF-77677 S. 5können Sie überprüfen, ob auch Ihre Mandanten vom EU-Austritt Großbritanniens betroffen sind und ggf. die Strategie anpassen.