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NWB BB 1/2019 S. 4

Krankenversicherung: Selbständige werden entlastet

Mit dem Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG) werden freiwillig gesetzlich krankenversicherte Selbständige mit geringem Einkommen ab 2019 entlastet. Die Mindestversicherungsgrundlage, nach der die Beiträge berechnet werden, beträgt 1.038,33 €. Damit beläuft sich der monatliche Mindestbeitrag auf rund 156 € statt bisher ca. 360 €. Auch der Nachweis, ob man haupt- oder nebenberuflich tätig ist, entfällt. Weitere Infos zu den neuen Regelungen des GKV-VEG finden Sie unter http://go.nwb.de/g2mzg.

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