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OLG Hamburg Urteil v. - 11 U 136/17

Leitsatz

Leitsatz:

Verhindert der Geschäftsführer einer insolvenzreifen GmbH & Co KG nicht, dass Vorauszahlungen von Kunden auf das debitorisch geführte Kontokorrentkonto gelangen, liegt eine masseschmälernde Zahlung im Sinne von § 130a Abs. 2 Satz 1 HGB dennoch nicht vor, wenn diese Vorauszahlungen bei pflichtgemäßem Verhalten des Beklagten nicht zur Masse gelangt wären und auch vom Insolvenzverwalter nicht beansprucht werden können.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 66 Nr. 3
DStR 2019 S. 13 Nr. 1
DStR 2019 S. 744 Nr. 14
GmbHR 2019 S. 411 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 51/2018 S. 3806
StuB-Bilanzreport Nr. 5/2019 S. 215
WM 2019 S. 598 Nr. 13
ZIP 2019 S. 416 Nr. 9
BAAAH-03311

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OLG Hamburg, Urteil v. 09.11.2018 - 11 U 136/17

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