BPatG Urteil v. - 6 Ni 19/16 (EP) verb. m., 6 Ni 20/16 (EP), 6 Ni 21/17 (EP), 6 Ni 31/16 (EP)
Gesetze: § 138 Abs 1 Buchst c EuPatÜbk, Art II § 6 Abs 1 Nr 3 IntPatÜbkG
Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Leistungsregelung mit Kombination aus offener Schleife/geschlossener Schleife in einem drahtlosen Kommunikationssystem (europäisches Patent)" – zur unzulässigen Erweiterung über die ursprünglichen Anmeldungsunterlagen hinaus
Tatbestand
Die Beklagte ist seit 7. Oktober 2015 eingetragene Inhaberin des europäischen Patents 1 779 545 (Streitpatent). Das Streitpatent wurde aufgrund der internationalen Anmeldung PCT/EP2005/053931 der Fa. l… Inc vom 10. August 2005 erteilt. Diese wurde als WO 2006/015983 A1 am 16. Februar 2006 veröffentlicht und nimmt die Priorität aus der Anmeldung US 10/917968 des Herrn A… vom 12. August 2004 für die Fa. W… LLC, auf welche die Anmeldung umgeschrie- ben worden war, in Anspruch. Die Erteilung wurde am 23. November 2011 veröffentlicht.
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.