Die Prüfung der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten
11. Aufl. 2019
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IV. Prüfungsbereich: Wirtschafts- und Sozialkunde
A. Prüfungsfälle Berufsausbildungsverhältnis, Jugendarbeitsschutzgesetz
Lösen Sie die folgenden 29 Fälle und bewerten Sie sich anschließend selbst nach folgendem Bewertungsschema.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Bewertung (mögliche Gesamtpunktzahl = 83)
| |
100 % bis 92 % der Punkte | = Note 1 |
unter 92 % der Punkte bis 81 % | = Note 2 |
unter 81 % der Punkte bis 67 % | = Note 3 |
unter 67 % der Punkte bis 50 % | = Note 4 |
unter 50 % der Punkte | = nicht ausreichende Leistung |
Soweit in den folgenden Fällen die Industrie- und Handelskammer (IHK) genannt ist, gelten die Texte auch immer für die Rechtsanwaltskammer und die Notarkammer.
Nach Ablauf der Probezeit kündigt die Auszubildende der Schwartz OHG am schriftlich ohne Angabe eines Grundes zum ihren Ausbildungsvertrag. Das Schreiben steckt sie am in den Postkasten. Welche der folgenden Aussagen bezüglich der Kündigung ist zutreffend?
Die Kündigung ist …
wirksam, weil das Kündigungsschreiben rechtzeitig abgeschickt wurde.
wirksam, weil anzunehmen ist, dass das Kündigungsschreibenden Ausbildungsbetrieb fristgerecht erreicht hat.
wirksam, weil die Auszubildende jederzeit ohne Angabe eines Grundes ihr Ausbildungsverhältnis kündigen ...