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FG Köln 26.04.2018 1 K 1896/17, BBK 24/2018 S. 1141

Steuerrecht | Wertpapierdepot als gewillkürtes Sonder-BV

Die Zuordnung eines Wertpapierdepots zum Sonderbetriebsvermögen erfordert einen eindeutigen und klaren Widmungsakt. Insbesondere darf die Buchung nicht veränderbar sein, sondern muss festgeschrieben sein.

Im Streitfall ging es um ein Wertpapierdepot, das im Dezember 2006 als Sicherheit für ein betriebliches Darlehen eingesetzt wurde. Im Jahr 2008 ergaben [i]Einreichung des Abschlusses erst nach Entstehung der Verluste sich aus dem Depot erhebliche Verluste. Das Depot wurde erstmals im Abschluss zum ausgewiesen. Zwar soll die Einlagebuchung für das Depot ausweislich der Primanota im März 2008 erfolgt sein; die Buchung war aber veränderbar und nicht festgeschrieben. Die Feststellungserklärung mit dem Abschluss wurde erst im Mai 2009 beim Finanzamt eingereicht.

Hinweis:

[i]Festschreibung von Buchungen als Teil der GoB?Das FG lässt offen, ob die regelmäßige und zeitnahe Festschreibung von Buchung...

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