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BFH 14.08.2018 XI B 2/18, BBK 24/2018 S. 1138

Buchführung | Fehlende Erfassung von Stornierungen in der Kasse

Die Kassenführung im Rahmen einer EÜR ist nicht ordnungsgemäß, wenn in der Registrierkasse die Stornierungen nicht erfasst werden.

Wenn Stornierungen in Z-Bons nicht ausgewiesen werden, sondern allein die verbleibende [i]Keine Gewähr der VollständigkeitDifferenz aus ihnen hervorgeht, besteht keine Gewähr mehr für die Vollständigkeit der Erfassung der Bareinnahmen. Es lässt sich dann nämlich nicht mehr feststellen, ob lediglich Fehlbuchungen, also Eingabefehler, gelöscht worden sind oder aber Einnahmebuchungen. Diese Unvollständigkeit ergreift die gesamte Buchführung und berechtigt zu einer Hinzuschätzung.

Hinweis:

[i]Aufzeichnungspflichten bei der EÜREs handelt sich zwar nur um einen Beschluss des BFH über die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde. Dennoch überrascht, wie selbstverständlich der BFH die Aufzeichnungspflichten der Bila...

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