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BBK Nr. 24 vom Seite 1145

Ansatz einer Rentenverpflichtung

Udo Cremer

[i]Schoor, Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen, Beilage zu NWB 39/2016 S. 7 NWB VAAAF-81994 Wird ein Vermögensgegenstand gegen Rentenzahlung erworben, stellt der Rentenbarwert die Höhe der Anschaffungskosten des erworbenen Wirtschaftsguts dar, die zugleich die Bemessungsgrundlage für die zukünftige Abschreibung bilden. Gleichzeitig ist eine entsprechende Rentenverbindlichkeit zu passivieren, die zu jedem Bilanzstichtag betragsmäßig angepasst werden muss.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Definition „Rente“

[i]Meier, Renten – Dauernde Lasten, infoCenter NWB VAAAA-88447 Eine Rente stellt ein einheitlich nutzbares, selbständiges Recht (Stammrecht) dar, dessen Erträge aus regelmäßig wiederkehrenden gleichmäßigen Leistungen in Geld oder vertretbaren Sachen bestehen und das dem Berechtigten auf die i. d. R. nicht bekannte Lebenszeit eines Menschen (Leibrente) oder auf eine bestimmte Zeitdauer [mindestens zehn Jahre] (Zeitrente) eingeräumt ist.

[i]Renten ≠ Raten Von den Renten sind die Kaufpreisraten (Tilgungsraten) zu unterscheiden, da bei Renten im Unterschied zu Raten grundsätzlich wegen ihres vom Zufall abhängigen Charakters (zumindest bei Leibrenten) der insgesamt zu entrichtende Betrag von Beginn an nicht feststeht. Als Abgrenzungskriterium gegenüber den Zeitrenten kann u. a. vo...

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