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Vorsteuerberichtigung § 15a UStG – Berechnungsprogramm
Stand 2024 - Version 2024.0
Berechnungshilfe § 15a UStG
Berechnungshilfe § 15a UStG - für Grundstücke
Eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG kommt in Betracht, wenn sich bei bestimmten Wirtschaftsgütern und Dienstleistungen – sog. Berichtigungsobjekte – die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug durch Änderung der Verhältnisse nachträglich ändern.
Eine Änderung der Verhältnisse liegt vor, wenn sich die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse von den Verhältnissen im Zeitpunkt der tatsächlichen Verwendung unterscheiden, d. h., wenn sich im Berichtigungszeitraum nach § 15a Abs. 2 und 3 UStG ein höherer oder niedrigerer Vorsteuerabzug ergäbe, als er ursprünglich zulässig war. Um dies festzustellen, werden die in den jeweiligen Zeitpunkten möglichen Vorsteuerabzüge verglichen:
Dazu ist zunächst ein prozentuales Verhältnis des ursprünglichen Vorsteuerabzugs (sämtlicher auf das Berichtigungsobjekt entfallender Leistungsbezüge) zum Vorsteuervolumen insgesamt zu bilden.
Anschließend wird bestimmt, wie hoch der Vorsteuerabzug zum Vorsteuervolumen insgesamt hätte ausfallen dürfen, wenn er nach den Verhältnissen der tatsächlichen Verwendung hätte vorgenommen werden müssen.
Stimmen die Verhältnisse nicht überein, ist eine Vorsteuerberichtigung vorzunehmen.
Bei Änderungen im Laufe eines Kalenderjahres ist maßgebend, wie das Wirtschaftsgut während des gesamten Kalenderjahres verwendet wird.
Mit diesen Excel-Tools jeweils für bewegliche Wirtschaftsgüter/Gebäude sowie für Grundstücke haben Sie die Möglichkeit Vorsteuerberichtigungsbeträge nach § 15a UStG zu dokumentieren und die Aufzeichnungspflichten nach § 22 Abs. 4 UStG zu erfüllen.
In einem zentralen Arbeitsblatt können Sie alle relevanten Daten erfassen:
Zum einen den Berichtigungszeitraum, die tatsächliche Höhe des Vorsteuerabzugs im Verhältnis zum Betrag der insgesamt abziehbaren Vorsteuer und die prozentuale zeitanteilige Vorsteuer pro Jahr.
Zum anderen für jedes Verwendungs-/Berichtigungsjahr die Höhe der zum Vorsteuerabzug berechtigende Verwendung, den Berichtigungsbetrag und eine Ausweisung, ob eine Berichtigung entsprechend erforderlich ist.
Die druckoptimierte Aufbereitung erleichtert die Dokumentation und Weiterverarbeitung.
Abgerundet werden die Excel-Tools jeweils durch fachliche Hinweise.
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Berechnungshilfe § 15a UStG - für Grundstücke