Werbungskosten bei Entsendung ins Ausland - Dauerhafte Zuordnung
i. S. des § 9 Abs. 4 EStG
Leitsatz
Behält ein Stpfl., der von seinem ArbG ins Ausland entsendet wird, während der Zeit der Entsendung den Wohnsitz in der Bundesrepublik,
unterliegen die von ihm erzielten Einkünfte der deutschen ESt.
Erzielt ein Kl. aus dem nichtselbstständigen Beschäftigungsverhältnis mit der VW Group of America Einnahmen, unterliegen
diese dem Besteuerungsrecht der Vereinigten Staaten. Das gilt jedenfalls bei einem Aufenthalt in den USA von mehr als 183
Tagen im Jahr.
In derartigen Fällen sind die ausländischen Einkünfte beim Progressionsvorbehalt zu berücksichtigen.
Zu der Frage, ob die Betriebsstätte in den USA für die Zeit des dortigen Aufenthaltes eine erste Tätigkeitsstätte darstellt.
Ist der Stpfl. dem Direktionsrecht der VW Group of America unterstellt, bewirkt das eine dienst oder arbeitsrechtliche Zuordnung
zum VW-Werk in den USA.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2019 S. 36 Nr. 1 EStB 2019 S. 144 Nr. 4 EStB 2019 S. 386 Nr. 9 GStB 2019 S. 37 Nr. 2 IWB-Kurznachricht Nr. 4/2019 S. 139 KÖSDI 2019 S. 21104 Nr. 2 GAAAH-03169
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 19.04.2018 - 5 K 262/16
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