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NWB AKTUELLES 21/99
Entwurf der Lohnsteuer-Richtlinien 2000
Das Bundesministerium der Finanzen hat im Internet (http://www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik Fachabteilungen, Besitz- und Verkehrsteuern den Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Steuerabzug vom Arbeitslohn (Lohnsteuer-Richtlinien 2000 - LStR 2000) bekanntgemacht.
Die Lohnsteuer-Richtlinien 2000 enthalten im Interesse einer einheitlichen Anwendung des Lohnsteuerrechts durch die Finanzbehörden Weisungen zur Auslegung des Einkommensteuergesetzes und seiner Durchführungsverordnungen sowie Weisungen zur Vermeidung unbilliger Härten und zur Verwaltungsvereinfachung.
Die Lohnsteuer-Richtlinien 2000 sind beim Steuerabzug vom Arbeitslohn anzuwenden für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem enden, und für sonstige Bezüge, die dem Arbeitnehmer nach dem zufließen. Die obersten Finanzbehörden der Länder können mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen die in den Lohnsteuer-Richtlinien festgelegten Höchst- und Pauschbeträge ändern, wenn eine Anpassung an neue Rechtsvorschriften oder an die wirtschaftliche Entwicklung geboten ist.
Entgegenstehende Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen und Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder sind dann nicht mehr anzuwenden.
Dem Entwurf der Lohnsteuer-Richtlinien 2000 liegt, soweit im einzelnen keine andere Fassung angegeben ist, das Einkommensteuergesetz 1997 in de...BGBl 1997 I S. 821BGBl 1999 I S. 388BGBl 1999 I S. 402