Überlassung eines Flugzeugs an den Geschäftsführer bei klarer und von vornherein abgeschlossener Vereinbarung
Leitsatz
Da es grundsätzlich möglich ist, dass bei Dauerschuldverhältnissen eine ständige tatsächliche Übung oder eine sonstige langjährige
Praxis innerhalb einer Geschäftsbeziehung eine ursprünglich bestehende Unklarheit beseitigen oder den Nachweis eines Änderungsvertrages
erbringen kann und im Streitfall die Leistungen aus dem Mietvertrag (Überlassung des Flugzeugs mittels eine Vercharterungsvertrags)
tatsächlich erbracht worden sind, erscheint es bei summarischer Prüfung denkbar, dass ein formeller Mangel geheilt worden
ist.
Tatbestand
Fundstelle(n): GmbH-StB 2019 S. 110 Nr. 4 KAAAH-03146
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