Zuschläge für Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit des Gesellschafter-Geschäftsführers als vGA
Leitsatz
Im Streitfall durfte das FA schon deswegen vom Vorliegen einer vGA ausgehen, weil den Zahlungen der streitigen Zuschläge keine
klaren, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarungen zugrunde liegen. Der
mit dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer abgeschlossene Arbeitsvertrag enthält keine Vereinbarungen über die
Zahlung von Feiertags-, Nacht- oder Sonntagszuschlägen. Es wurde lediglich ein monatliches Festgehalt vereinbart.
Tatbestand
Fundstelle(n): GmbH-StB 2019 S. 110 Nr. 4 QAAAH-03144
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