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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 1 K 10041/15 EFG 2019 S. 87 Nr. 2

Gesetze: EStG § 5a Abs. 1 und Abs. 5; EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2; EStG § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Ausfall von Gesellschafterdarlehen im Rahmen der Tonnagebesteuerung

Leitsatz

  1. Tritt während des FG-Verfahrens die Vollbeendigung einer KG ein, so ist der Eintritt der ehemaligen Gesellschafter verfassungsrechtlich wie ein Fall der Gesamtrechtsnachfolge zu beurteilen.

  2. Fällt die Forderung eines Kommanditisten aus einem Gesellschafterdarlehen oder einer typisch stillen Beteiligung wegen Vermögenslosigkeit der KG aus, ist der entstehende Verlust im Rahmen der Tonnagebesteuerung mit dem pauschal nach § 5a Abs. 1 EStG ermittelten Gewinn abgegolten.

  3. Das Wertloswerden einer Gesellschafterforderung ist erst im Rahmen eines Veräußerungs-/Aufgabegewinns zu berücksichtigen.

  4. Die Gewinnermittlung gemäß § 5a EStG ist eine Sonder-Gewinnermittlungsvorschrift, die einen laufenden Gewinn nach der Tonnage fingiert, mit dem auch ein etwaiger Veräußerungs-/Aufgabegewinn abgegolten sein soll.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2019 S. 87 Nr. 2
EStB 2019 S. 143 Nr. 4
RAAAH-03135

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 06.09.2018 - 1 K 10041/15

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