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NWB AKTUELLES 30/98
Neufassung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
Der Bundesrat hat am dem Entwurf einer Neufassung der Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung (ErbStDV; BR-Drucks. 524/98 v. ) zugestimmt. Damit wird die ErbStDV v. neugefaßt und mit einer neuen Paragraphenfolge versehen. Sie enthält Anweisungen zu den gesetzlich normierten Anzeigepflichten insbesondere der Banken, Versicherungsunternehmen, Standesämter, Gerichte und Notare gegenüber den Finanzämtern in Erb- und Schenkungsfällen. Die Neufassung berücksichtigt die neuere Rechtsentwicklung sowie die Entwicklung der Verwaltungspraxis. Die Änderungen dienen in den meisten Fällen der Klarstellung und Rechtsbereinigung, ohne den materiellen Regelungsgehalt zu verändern. Folgende Änderungen sind erwähnenswert:
Zu § 1 Abs. 1 Satz 2 ErbStDV: Die Banken und andere Vermögensverwahrer haben die bis zum Todestag dem Erblasser zuzurechnenden Stückzinsen mitzuteilen. Nach dem bisher praktizierten Verfahren genügt es, wenn die Anzeigen lediglich die Guthabenstände vom Todestag enthalten. Die bis zum Todestag angefallenen Stückzinsen brauchten nur auf besondere Anforderung des Finanzamts mitgeteilt zu werden. Diese Vorgehensweise machte in vielen Fällen Rückfragen...