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NWB AKTUELLES 20/98
Investitionszulagengesetz 1999
Zeitlicher Anwendungsbereich und Förderloch? -
Bei beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die nach dem angeschafft oder hergestellt werden, wird für die vor dem geleisteten Anzahlungen auf Anschaffungskosten und entstandenen Teilherstellungskosten weder eine Investitionszulage nach dem InvZulG 1996 noch nach dem InvZulG 1999 gewährt. Über diese Problematik haben wir in NWB Meinungen Stellungnahmen 3/98 (NWB Heft 3/1998 v. ) ausführlich berichtet. Mit Schreiben v. - IV B 3 - InvZ 1000 - 5/98 hat jetzt das BMF zu diesem ”Förderloch” wie folgt Stellung genommen:
Das InvZulG 1996 ist - auch in den früheren Fassungen - stets auf Investitionen beschränkt gewesen, die vor einem bestimmten Stichtag abgeschlossen werden. Hierdurch soll ein Anreiz zur schnellen Durchführung von Investitionen gegeben werden. Unternehmen, die Investitionen bis Ende 1998 beginnen, treffen ihre Investitionsentscheidung somit in voller Kenntnis des Umstands, daß sie keine Investitionszulage erhalten, wenn die Investitionen nicht bis Ende 1998 abgeschlossen werden. Eine Ausdehnung der Förderung auf die bis Ende 1998 entstandenen Aufwendungen - sei es nach dem InvZulG 1996 oder nach dem InvZulG 1999 - würde ledig...