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NWB AKTUELLES 16/98
Umsatzsteuerliche Behandlung der Sprachheilpädagogen
Mitte Januar verabschiedete der Finanzausschuß des Deutschen Bundestages nach jahrelangem Ringen parteiübergreifend und einstimmig den Beschluß, daß Sprachheilpädagogen ebenso wie Logopäden von der USt zu befreien sind.
Der Finanzausschuß des Deutschen Bundestages ist der Auffassung, daß (1) eine Steuerbefreiung der Umsätze aus der Tätigkeit als Sprachheilpädagoge sachgerecht ist. Allerdings liegen dafür die formalen Anforderungen des UStG an eine ”ähnliche heilberufliche Tätigkeit” noch nicht vor. Diese Voraussetzungen müssen auf Landesebene geschaffen werden. Die Länder werden deshalb gebeten, rasch entsprechende Regelungen zu treffen; (2) die FinBeh der Länder bis zur Schaffung dieser Regelungen im Rahmen des geltenden Rechts anhängige Einspruchsverfahren ruhen lassen und alle Möglichkeiten für Billigkeitsmaßnahmen (z. B. Aussetzung der Vollziehung, Stundung, Erlaß) ausschöpfen sollten; (3) die Länder unverzüglich über diesen Beschluß des Finanzausschusses in Kenntnis gesetzt werden sollten.
Zur Begründung wird wie folgt ausgeführt: Nach § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG sind die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Kranken...