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NWB AKTUELLES 5/97
Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten bei Lebensversicherung
In seiner Entscheidung vom - IV ZR 218/95 hat der BGH die Frage geklärt, ob dem Antragsteller einer Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung der Vorwurf der schuldhaften Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (§ 16 Abs. 1 Satz 1 VVG) gemacht werden kann, wenn der Versicherungsagent den Antrag selbst ausgefüllt und dabei bestimmte Antragsfragen nach Vorerkrankungen tatsachenwidrig verneint hat, ohne sie mit dem Antragsteller im einzelnen durchzusprechen. Der Antragsteller hatte den Antrag zusammen mit anderen, eine Kreditgewährung betreffenden Formularen lediglich unterschrieben.
LG und OLG hatten die Verantwortung für die fehlerhafte Beantwortung dem Antragsteller angelastet und waren mit dieser Begründung von einer schuldhaften Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht ausgegangen; denn bei Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung müsse jeder Antragsteller davon ausgehen, daß der Versicherer wahrheitsgemäße Angaben zu den Gesundheitsverhältnissen der zu versichernden Person verlangen werde. Es sei deshalb die Pflicht des Antragstellers, sich über etwaige Fragen, die im Antragsfo...