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Factoring durch eine Verrechnungsstelle für Steuerberater
Wirksame Gebührenforderungsabtretung ohne Zustimmung des Mandanten
Verrechnungsstellen gehören bei den Ärzten schon lange zu den Selbstverständlichkeiten des Praxisalltags. Sie arbeiten nach dem Prinzip des Factorings. Auch Steuerberater [i]Willeke, Forderungsmanagement (Mahnwesen), infoCenter NWB ZAAAD-80123 können dieses Instrument nutzen. Denn mit Inkrafttreten des 8. Steuerberatungs-Änderungsgesetzes (BGBl 2008 I S. 666) am kam es zu einer für Steuerberater bedeutsamen Änderung des § 64 StBerG, die diese Möglichkeit eröffnet. Nachdem dieses Finanzierungsinstrument für Steuerberater in diesem Jahr zehnjähriges Jubiläum gefeiert hat, ist es an der Zeit, ein kurzes Resümee zu ziehen. Ist diese Finanzierungsvariante bei den Steuerberatern tatsächlich angekommen und wenn ja, wie?
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Die Reaktion der BStBK auf die neue Fassung des § 64 Abs. 2 StBerG
In einer Pressemitteilung der [i]BStBK: Gesetz bringt wesentliche Erleichterungen Bundessteuerberaterkammer v. wurde die Gesetzesänderung gelobt. Das Gesetz bringe eine „wesentliche Erleichterung“ auch im Bereich des Honorarmanagements. Und weiter:
„Die Abtretung von Gebührenforderungen wird [...] dadurch erleichtert, dass eine solche Abtretung an Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer sowie an von diesen ...