Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Activity Monitoring (europäisches Patent)" – zur Verspätung bei Einreichung von Hilfsanträgen - zum Gegenstand des Offenbarungsgehalts einer Schrift
Tatbestand
Die Beklagte ist Inhaberin des auch mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 1 571 988, deutsches Aktenzeichen DE 603 21 379 (Streitpatent), das am 21. November 2003 beim Europäischen Patentamt angemeldet und am 28. Mai 2008 erteilt worden ist.
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