Gesetze: § 138 Abs 1 Buchst c EuPatÜbk, Art II § 6 Abs 1 Nr 3 IntPatÜbkG
Patentnichtigkeitsklageverfahren – "A flexible expandable stent (europäisches Patent)" – zur unzulässigen Erweiterung – zum Vorliegen eines Aliuds
Tatbestand
Die Beklagte ist Inhaberin des auch mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 0 846 449, deutsches Aktenzeichen DE 695 25 182 (Streit- bzw. Klagepatent), das am 26. Juli 1995 unter Inanspruchnahme der Prioritäten der US-Patentanmeldungen US 282181 vom 28. Juli 1994 und US 457354 vom 31. Mai 1995 angemeldet wurde und aus der Teilanmeldung 98101293.3 (EP 0 846 449 A2) hervorgegangen ist. Diese gründet auf der am 26. Juli 1995 als internationale Anmeldung PCT/US95/08975 eingereichten und als WO 96/03092 A1 (NK2) veröffentlichten europäischen Anmeldung 95929314.3 [Stammanmeldung EP 762 856]. Das Streitpatent trägt in der Verfahrenssprache Englisch die Bezeichnung „A flexible expandable stent“.
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