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BPatG Urteil v. - 4 Ni 63/16 (EP)

Gesetze: § 138 Abs 1 Buchst c EuPatÜbk, Art II § 6 Abs 1 Nr 3 IntPatÜbkG

Patentnichtigkeitsklageverfahren – "A flexible expandable stent (europäisches Patent)" – zur unzulässigen Erweiterung – zum Vorliegen eines Aliuds

Tatbestand

Die Beklagte ist Inhaberin des auch mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 0 846 449, deutsches Aktenzeichen DE 695 25 182 (Streit- bzw. Klagepatent), das am 26. Juli 1995 unter Inanspruchnahme der Prioritäten der US-Patentanmeldungen US 282181 vom 28. Juli 1994 und US 457354 vom 31. Mai 1995 angemeldet wurde und aus der Teilanmeldung 98101293.3 (EP 0 846 449 A2) hervorgegangen ist. Diese gründet auf der am 26. Juli 1995 als internationale Anmeldung PCT/US95/08975 eingereichten und als WO 96/03092 A1 (NK2) veröffentlichten europäischen Anmeldung 95929314.3 [Stammanmeldung EP 762 856]. Das Streitpatent trägt in der Verfahrenssprache Englisch die Bezeichnung „A flexible expandable stent“.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BPatG:2018:080518U4Ni63.16EP.0

Fundstelle(n):
HAAAH-02162

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BPatG, Urteil v. 08.05.2018 - 4 Ni 63/16 (EP)

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