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NWB Nr. 51 vom Seite 3800

Vorübergehende Einstellung der freiberuflichen Tätigkeit als Voraussetzung für die Veräußerungstarifermäßigung nach § 18 Abs. 3 i. V. m. § 34 EStG

Klaus Korn

Streitpunkt war, ob der Kläger seine Steuerberaterkanzlei (Einzelkanzlei in B-C, offenbar in gemieteten Räumen betrieben) gem. § 18 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 1 und 2 sowie § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 EStG im Streitjahr 2008 tarifbegünstigt veräußert hat.

Er verkaufte die Kanzlei (d. h. den gesamten Mandantenstamm und das mobile Inventar unter Übergang sämtlicher Liefer- und Leistungsverträge einschließlich der Arbeitsverhältnisse) am mit Wirkung ab für zunächst 750.000 € (am endgültig auf 700.000 € festgesetzt) an die in B-D ansässige Steuerberatungsgesellschaft S-KG. Der Kläger verpflichtete sich, an der Mandatsüberleitung mitzuwirken und neue Mandate zu akquirieren. Mit der Erwerberin schloss er eine bis zum befristete berufliche Tätigkeitsvereinbarung ab. Danach hatte er seine bisherigen und akquirierten Mandanten im Namen und für Rechnung der Praxiserwerberin zu beraten. Für seinen Tätigkeitsumfang von 32 Wochenstunden erhielt er ein monatliches Pauschalhonorar von 5.000 € sowie eine Umsatzbeteiligung an den Neuakquisitionen.

Das Finanzamt hatte zunächst eine tarifbegünstigte Praxisveräußerung anerkannt, die T...

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