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BFH 13.09.1989 I R 117/87

Einkommensteuer; | Gewinnermittlung einer ausländischen Personengesellschaft (§§ 4, 5, 32b EStG; Art.24 DBA-Schweiz)

Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefaßt: (1) Sind unbeschränkt steuerpflichtige Personen an einer ausländischen Personengesellschaft beteiligt, die im Inland weder eine Betriebsstätte unterhält noch einen ständigen Vertreter bestellt hat, so ist der Gewinn der Personengesellschaft nach § 4 Abs.1 EStG zu ermitteln. (2) Die nach § 4 Abs.1 EStG aufzustellende Bilanz kann entweder in deutscher oder in ausländischer Währung aufgestellt werden. Wird die Bilanz in ausländischer Währung aufgestellt, so ist das Ergebnis in DM umzurechnen. Dabei darf nur ein solches Umrechnungsverfahren gewählt werden, das im Einzelfall zu keinem Verstoß gegen die (deutschen) Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung führt. (3) Die unter (1) und (2) aufgestellten Grundsätze finden entsprechende Anwendung...

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