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NWB AKTUELLES 7/96
Begrenzung der doppelten Haushaltsführung
Auf die Frage, ob es zutrifft, daß von der ab 1996 geltenden Begrenzung des steuerlichen Abzugs der Kosten für doppelte Haushaltsführung auf zwei Jahre nur die Kosten für die Wohnung am Arbeitsplatz betroffen sind, dagegen die bisher als Familienheimfahrten abziehbaren Fahrtkosten in Zukunft als Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte abgezogen werden können und daß sich hierdurch auch ein Abzug von höheren Fahrtkosten als bisher ergeben kann, wenn mehr als eine ”Familienheimfahrt” in der Woche erfolgt, hat der Parlamentarische Staatssekretär Hansgeorg Hauser wie folgt geantwortet (BT-Drucks. 13/3352 S. 22):
Es trifft zu, daß nach Ablauf der Zweijahresfrist die Familienheimfahrten regelmäßig als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anerkannt und als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Dies gilt auch, wenn mehrere Heimfahrten in einer Woche durchgeführt werden. Die Zweijahresfrist schließt also im Ergebnis nur die Unterkunftskosten vom Abzug aus.
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