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USt direkt digital Nr. 23 vom Seite 25

Umsatzsteuer kompakt

Umsätze aus Fahrsicherheitstraining steuerfrei (FG)

Die Einnahmen aus Fahrsicherheitstrainings sind gemäß § 4 Nr. 22a UStG umsatzsteuerfrei.

Hintergrund: Umsatzsteuerfrei sind nach § 4 Nr. 22a UStG die Vorträge, Kurse und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, von Volkshochschulen oder von Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken oder dem Zweck eines Berufsverbandes dienen, durchgeführt werden, wenn die Einnahmen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden.

Sachverhalt: Die Klägerin, ein gemeinnütziger Verein, führte in den Streitjahren 2013 und 2014 diverse Sicherheitstrainings für Pkw und Motorräder durch. Das Finanzamt unterwarf die hieraus erzielten Umsätze dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Die hiergegen gerichtete Klage hatte vor dem FG Niedersachsen Erfolg:

  • Die Einnahmen aus den Fahrsicherheitstrainings sind nach § 4 Nr. 22a UStG umsatzsteuerfrei.

  • Die Klägerin ist ein gemeinnütziger Verein und unterfällt damit dem Kreis der nach § 4 Nr. 22a UStG begünstigten Steuersubjekte.

  • Die Fahrsicherheitstrainings stellen Kurse belehrender Art dar, die den Teilnehmern im Gemeinwohlinteresse Fertigkeiten mit dem Ziel d...

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