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Umsatzsteuer kompakt
Umsätze aus Fahrsicherheitstraining steuerfrei (FG)
Die Einnahmen aus Fahrsicherheitstrainings sind gemäß § 4 Nr. 22a UStG umsatzsteuerfrei.
Hintergrund: Umsatzsteuerfrei sind nach § 4 Nr. 22a UStG die Vorträge, Kurse und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, von Volkshochschulen oder von Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken oder dem Zweck eines Berufsverbandes dienen, durchgeführt werden, wenn die Einnahmen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden.
Sachverhalt: Die Klägerin, ein gemeinnütziger Verein, führte in den Streitjahren 2013 und 2014 diverse Sicherheitstrainings für Pkw und Motorräder durch. Das Finanzamt unterwarf die hieraus erzielten Umsätze dem ermäßigten Steuersatz von 7 %. Die hiergegen gerichtete Klage hatte vor dem FG Niedersachsen Erfolg:
Die Einnahmen aus den Fahrsicherheitstrainings sind nach § 4 Nr. 22a UStG umsatzsteuerfrei.
Die Klägerin ist ein gemeinnütziger Verein und unterfällt damit dem Kreis der nach § 4 Nr. 22a UStG begünstigten Steuersubjekte.
Die Fahrsicherheitstrainings stellen Kurse belehrender Art dar, die den Teilnehmern im Gemeinwohlinteresse Fertigkeiten mit dem Ziel d...